Impfungen
Gerne bieten wir Ihnen alle empfohlenen Impfungen in unserer Praxis an (s. Impfkalender des Robert-Koch-Instituts). Angefangen über die HPV-Impfung (Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs), über die jährliche Grippeschutzimpfung bieten wir auch die vom RKI empfohlenen Auffrischimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und Kinderlähmung (Polio) an. Auch die empfohlenen Impfungen ab 60 Jahren (Pneumokokken und Herpes zoster) können Sie bei uns erhalten. Impfungen, die außerhalb dieser Empfehlungen gewünscht werden (z.B. Reiseimpfungen), sind ebenfalls verfügbar. Bitte bringen Sie Ihren Impfpass zu den Terminen mit. Auch Ihre Partner können bei Bedarf bei uns geimpft werden. Sprechen Sie uns an.
Ein weiteres Thema sind Impfungen in der Schwangerschaft. Wir verstehen, dass dieses Thema anfängliche Skepsis hervorrufen kann. „Kann das nicht gefährlich fürs Kind sein?“ ist eine Frage, die uns häufig begegnet. Es gibt Impfungen, die in der Schwangerschaft nicht zugelassen sind, das sind sog. Lebendimpfstoffe (z.B. gegen Mumps, Masern und Röteln). Die meisten Impfstoffe allerdings sind in der Schwangerschaft zum einen unproblematisch, zum anderen in der Schwangerschaft ausdrücklich empfohlen:
Hierzu gehört in ca. der 30. Schwangerschaftswoche die Impfung gegen Keuchhusten, um hier für einen verbesserten Schutz des Kindes zu sorgen. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Die zweite Impfung ist in der 20. Schwangerschaftswoche die Impfung gegen Influenza („Grippe“), die saisonal zwischen September und Februar empfohlen. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.
Kürzlich hinzugekommen ist die Impfung gegen RSV, ein Erreger, der schwere Atemwegsinfektinen v.a. bei Neugeborenen und Kleinkindern hervorrufen kann. Hier kann die Rate gefährlicher Infektionen deutlich gesenkt werden. Noch ist diese Impfung allerdings nicht von der STIKO empfohlen (Stellungnahme wird im Sommer 2024 erwartet) und kann somit nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse erbracht werden; d.h. für gesetzlich versicherte Patientinnen müssen die Kosten selbst tragen oder können bei ihrer Versicherung einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.