Schwangerenvorsorge
Nach Feststellung der Schwangerschaft erfolgt zunächst ein ausführliches Gespräch und bereits erste Blut- und Urinuntersuchungen. In der Regel bekommen Sie beim nächsten Termin den Mutterpass ausgehändigt. Die Untersuchungen finden zunächst alle 4 Wochen statt, in den letzten 2 Monaten der Schwangerschaft dann alle 2 Wochen. Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien sind 3 Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Die erste findet zwischen der 9. Und 12. Schwangerschaftswoche statt, hier wird die zeitgerechte Entwicklung beurteilt. Der zweite Ultraschall ist zwischen der 19. Und 22. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Hier haben Sie die Wahl zwischen der einfachen Untersuchung, bei der das Augenmerk hauptsächlich auf das Wachstum des Kindes, die Lage der Plazenta und die Menge des Fruchtwassers gelegt wird, und des erweiterten Ultraschalls, bei der bestimmte Organe genauer untersucht werden (Kopf, Hautkontur v.a. an Bauch und Rücken, Herz, Magen und Harnblase). Die dritte Ultraschalluntersuchung ist zwischen der 29. Und 32. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Hier wird vor allem das Wachstum des Kindes, die Fruchtwassermenge und die Plazenta beurteilt. Bei medizinischer Notwendigkeit können weitere Untersuchungen notwendig werden, wie z.B. die Kontrolle der Blutversorgung des Kindes (Dopplersonografie). Detailliertere Informationen finden Sie unter https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/.