Krebsvorsorge
Wir empfehlen, die gynäkologische Krebsvorsorge (passendere Bezeichnung ist die Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung) 1x/Jahr durchführen zu lassen. So lassen sich viele Erkrankungen bereits in Frühstadien oder besser noch in Vorstufen erkennen. Der Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Krebsvorsorge richtet sich auch nach dem Alter der Patientin. Die Vorsorgerichtlinien haben sich ab Januar 2020 geändert.
Ab 20: Die folgenden Untersuchungen werden vom Frauenarzt jährlich durchgeführt:
- Gezielte Anamnese
- Palpation des Unterleibes
- Zytologischer Abstrich vom Gebärmutterhals (PAP-Test)
Ab 30 werden folgende Untersuchungen 1x/Jahr zusätzlich durchgeführt:
- Palpation der Brust
- Palpation der regionalen Lymphknoten
Ab 35 kommt es zu folgender Änderung:
- Entnahme des zytologischen Abstrich vom Gebärmutterhals (Pap-Test) + zusätzlicher Test auf Humane Papillomaviren (HPV), bei unauffälligen Testbefunden erfolgen die Abstriche nur noch alle 3 Jahre
Ab 50 werden folgende Untersuchungen 1x/Jahr zusätzlich durchgeführt:
- Mammographiescreening (alle 2 Jahre bis zum vollendeten 70. Lebensjahr)
- immunologischer Stuhltest im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung (bis zum 55. Geburtstag)
Ab 55 kann wahlweise eine Koloskopie (alle 10 Jahre) oder ein immunologischer Stuhltest (alle 2 Jahre) durchgeführt werden.