Schwangerschaftsabbruch
Nicht immer ist eine Schwangerschaft gewünscht. Auch in diesen schwierigen Konfliktsituationen möchten wir ihnen empathisch beratend zur Seite stehen.
In unserer Praxis führen wir medikamentöse und in unserem kooperierenden OP auch operative Schwangerschaftsabbrüche durch. Vereinbaren Sie hierzu bitte telefonisch einen Termin. Für einen medikamentösen Abbruch halten wir immer kurzfristig Termine vor; bei einem operativen Abbruch hängt dies von den OP-Kapazitäten ab.
Zögern Sie auch nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie noch unentschlossen sind, ob Sie die Schwangerschaft fortführen möchten oder nicht. Auch hier stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Weitere, detailliertere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Sollten Sie sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, müssen Sie einen Termin bei einer Stelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung vereinbaren. Erst 3 Tage nach diesem Beratungstermin,dürfen wir einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Eine Übersicht über sämtliche Beratungsstellen in Schleswig Holstein finden Sie hier.
In einigen Fällen haben Sie Anspruch auf eine Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch. Kontaktieren Sie hier bitte frühzeitig ihre Krankenversicherung, um die Option einer Kostenübernahme prüfen zu lassen. Bitte bringen Sie die Bescheinigung der Krankenkasse bereits zum ersten Termin mit.
Sollten Sie einen Blutgruppenpass, einen Blutspendeausweis oder einen alten Mutterpass mit ihrer Blutgruppe besitzen, bringen Sie diesen bitte auch zum ersten Gespräch mit.


